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Diagnosekriterien nach WHO 1985 wurden 2005 in das korrigierte Merkblatt aufgenommen. Die wichtigsten Studien werden in den Empfehlungen des Sachverständigenbeirats beim Arbeitsministerium zur Einrichtung einer neuen Berufskrankheit mit der BK-Nr. 1317 präsentiert. Die BK 1317 trat 1997 in Kraft. Das Merkblatt aus dem Jahr 1997 enthielt aber gezielte Falschdarstellungen der Erkrankung, so dass die Ärzte zur Fehldiagnose angeleitet wurden. ES konnte durchgesetzt werden, dass der Sachverständigenbeirat ein korrigiertes Merkblatt herausgibt.

Die Diagnose ist trennscharf gegenüber anderen Enzephalopathien. Sie lässt deshalb Rückschlüsse auf Neurotoxika, insbesondere auf VOC zu.

von Dr. Tino Merz

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